Unternehmenskauf im Rahmen von Mergers and Acquisitions (M&A)
Der Unternehmenskauf ist eine Transaktion auf Basis eines speziellen Kaufvertrags, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gänzlich oder teilweise übertragen wird. Einfach ausgedrückt handelt es sich also um den (Teil-) Erwerb eines Unternehmens, häufig auch als Akquisition oder Übernahme bezeichnet. Wichtig ist hier die Grenzziehung zwischen freundlicher und feindlicher Übernahme. Letztere erfolgt nicht im Einverständnis auf Basis von Vertragsverhandlungen, sondern ohne Zustimmung des betroffenen Unternehmens mittels ungefragten Einkaufs der Kapitalmehrheit in Form von Unternehmensanteilen.
Ein Unternehmenskauf fällt in einen Bereich von Vorgängen, die man in der Wirtschaft als Mergers & Acquisitions oder kurz M&A bezeichnet. Merger bezeichnet dabei die Verschmelzung oder Fusion zweier Unternehmen, während Acquisition den Erwerb von Teilen eines Unternehmens oder eines ganzen Unternehmens im Sinne einer Übernahme darstellt. Somit umfasst M&A alle Vorgänge, die die Übertragung und Veränderung von Eigentumsrechten an Unternehmen beinhalten.
Bei der Fusion werden im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne zwei Unternehmen zu einem vereint. Sie bestehen dann als eine neue organisatorische Einheit weiter. Bei einer Übernahme verhält es sich etwas anders. Hier kommt es zur Übertragung von Eigentumsrechten von einer Partei an eine andere mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Das gekaufte Unternehmen kann dabei unter anderer Leitung als separate organisatorische Einheit bestehen bleiben oder aber in das Käuferunternehmen eingegliedert werden.
M&A-Transaktionen finden im Rahmen der strategischen Unternehmensentwicklung statt, wobei Umorganisation, Wachstum oder wirtschaftliche Stärkung mögliche Motive darstellen.
Für M&A-Transaktionen sind verschiedene rechtliche Regelungen relevant. Zu beachten sind je nach Sachlage vor allem das Kapitalmarktrecht, das Außenwirtschaftsgesetz, das Steuerrecht, das Kartellrecht, das Arbeitsrecht und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz.
Die unübersichtliche rechtliche Basis, sowie auch die wirtschaftliche und organisatorische Komplexität von M&A-Vorgängen erfordern für die Umsetzung entsprechender Pläne Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Nicht selten greifen Unternehmen deshalb auf externe, M&A-Beratungen zurück.
Unternehmenskauf: Ablauf und Organisation
Der Unternehmenskauf ist ein individueller Vorgang, für den es keinen allgemeingültigen Ablaufplan gibt. Jedoch folgen die meisten Unternehmenskäufe einem gewissen Muster, welches aus einem Vorbereitungs- und Analysestadium, den Vertragsverhandlungen und der letztendlichen Abwicklung besteht.
In der Vorbereitungs- und Anbahnungsphase sondieren sowohl Käufer als auch Verkäufer ihre Ziele und legen sich eine Strategie zurecht. Besteht beim Verkäufer Verkaufsbereitschaft, beginnt ein vor allem für den Käufer sehr wichtiger Prozess: die Unternehmensprüfung, auch Due Diligence genannt.
Der Kaufinteressent, bzw. seine Berater nehmen das Zielunternehmen dabei genau unter die Lupe, um Werte und mögliche Risiken zu ermitteln. Dieser Vorgang ist sehr umfangreich und erfordert Expertenwissen. Deshalb nehmen spezialisierte Berater aus dem Bereich Mergers & Acquisitions hier häufig eine Schlüsselrolle ein. Die Due-Diligence-Prüfung fällt natürlich vor allem in großen Unternehmen sehr komplex aus. Eine umfangreiche Prüfungsphase mit Expertenunterstützung empfiehlt sich allerdings auch für den Mittelstand. Bereits während der Prüfungsphase können Vertragsverhandlungen stattfinden, wobei sich die Beteiligten auf die Art der Abwicklung und die genauen Vertragskonditionen (konkreter Vertragsgegenstand, Kaufpreis, Übertragungszeitpunkt, Rechtsverhältnisse, ggf. Garantien und Gewährleistungen….) einigen.
Ist die Unternehmensprüfung abgeschlossen und besteht Einigkeit über die Vertragsinhalte, kommt es zur letztendlichen Unterzeichnung, dem sogenannten Signing. In manchen Fällen muss Unternehmenskaufverträgen außerdem durch weitere Beteiligte (beispielsweise Kartellbehörde oder Aufsichtsrat) zugestimmt werden.
Es folgt die Phase des sogenannten Closing, in der der Kaufvertrag vollzogen wird. Ist dies geschehen, kann der Käufer Anpassungen am Unternehmen vornehmen, um seine vorab gesetzten Ankaufsziele umzusetzen.
Juristische Absicherung beim Unternehmenskauf
Nicht nur die Verhandlungen, sondern auch die Vertragsunterlagen können beim Unternehmenskauf recht umfangreich ausfallen. Neben dem Hauptvertrag für die letztendliche Transaktion, können verschiedene Vor- und Nebenvereinbarungen eine wichtige Rolle spielen:
- Dem letztendlichen Vertrag geht im Laufe der Verhandlungen häufig eine Absichtserklärung (Letter of Intent) voraus, in der der Käufer seine Kaufabsicht erklärt. Diese ist in der Regel so formuliert, dass sie nicht rechtlich bindend ist, dennoch gilt sie als wichtiges Instrument, um die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen zu bekräftigen.
- Rechtlich abzugrenzen ist ein Letter of Intent von einem Vorvertrag. Letzterer geht noch einen Schritt weiter und verpflichtet zum Abschluss eines späteren Hauptvertrages. Hier getroffene Vereinbarungen sind einklagbar. Ein Vorvertrag kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn bereits Einigkeit über die Vertragsinhalte besteht, ein Hauptvertrag aber aufgrund bestimmter Hindernisse (z.B. fehlender Genehmigungen) aber noch nicht geschlossen werden kann.
- Für beide Seiten kann ein Non Disclosure Agreement sinnvoll sein, in dem Geheimhaltung und Nicht-Ausnutzung bezüglich im Verhandlungsprozess erhaltener vertraulicher Informationen vereinbart wird. Ein solches Agreement kommt vor allem dann zum Tragen, wenn am Ende doch kein Vertragsabschluss zustande kommt.
- Mitunter kann zudem die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots im Sinne des Käufers sein. Darin kann festgehalten werden, dass der Käufer kein unmittelbares Konkurrenzunternehmen etablieren und dazu gar seinen bisherigen Kundenstamm oder Betriebsgeheimnisse nutzen darf. Dafür wird in der Regel eine zeitliche und räumliche Grenze festgelegt. Ob es dazu einer besonderen Vereinbarung bedarf, ist rechtlich nicht ganz klar definiert, schaden kann die zusätzliche Absicherung im Einzelfall allerdings nicht.
Wichtig vor dem Unternehmenskauf: Due-Diligence
Unter einer Due-Diligence-Prüfung versteht man im Allgemeinen eine sorgfältige Prüfung zur Absicherung gegen Risiken. Im Wirtschaftsleben handelt es sich dabei in aller Regel um eine Geschäftspartnerprüfung als Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit, bzw. für eine Transaktion.
Wie bereits erwähnt, ist sie im Normalfall auch Teil eines Akquisuitionsprozesses. Hier bezeichnet die Due-Diligence-Prüfung eine genaue Analyse der wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Lage des Zielunternehmens. Das dient sowohl der Kaufpreisfindung als auch der Absicherung gegen Risiken.
Die Due Diligence kann situationsabhängig unterschiedlich umfangreich ausfallen und sich auch nur auf bestimmte Teilbereiche fokussieren. In diesem Zusammenhang wird zwischen der Simplified Due Diligence und der Enhanced Due Diligence entschieden. Erstere wird bei einer niedrigen Risikobewertung durchgeführt und fällt eher oberflächlich aus. Letztere hingegen wird bei einem hohen Risiko angewendet und bedeutet eine entsprechend intensivere Prüfung.
Die Durchführung einer Due Diligence kann eine komplexe Aufgabe sein und gehört in die Hände von Fachleuten mit entsprechenden branchenspezifischen, juristischen und wirtschaftlichen Kenntnissen. Es kann sich dabei um unternehmenseigene Fachleute des Käuferunternehmens und/oder um externe Berater, wie digatus, handeln.
Zur Prüfung werden hauptsächlich Unterlagen und Daten des Zielunternehmens herangezogen, aber auch Gespräche mit dessen Management geführt. Bei der Prüfung können Teilbereiche unterschiedlich stark gewichtet werden. Besondere Bedeutung haben im Kaufprozess in der Regel die finanzielle Lage (Financial Due Diligence) und die Marktlage (Commercial Due Diligence) des Zielunternehmens. Des Weiteren ist die Prüfung rechtlicher (Legal Due Diligence) und steuerlicher (Tax Due Diligence) Faktoren sehr relevant für die Ausgestaltung des Kaufvertrags. Immer häufiger werden auch weichere Faktoren, wie die Unternehmenskultur oder Nachhaltigkeitsbestrebungen in die Prüfung einbezogen. Auch solche Faktoren können für Käufer risikobehaftet sein, indem sie beispielsweise die Reputation in Mitleidenschaft ziehen. Manchmal werden Faktoren dieser Art auch erst nach Vertragsabschluss im Zuge der Unternehmensumgestaltung und -anpassung einer umfassenderen Due Diligence unterzogen.
Unternehmenskauf abwickeln: die Möglichkeiten
Im Wesentlichen wird beim Unternehmenskauf zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden, nämlich dem Asset Deal und dem Share Deal:- Bei einem Asset Deal werden die Wirtschaftsgüter (Assets) eines Unternehmens (Immobilien, Anlagen, Güter, …) einzeln an den Käufer veräußert. Es besteht die Möglichkeit, die Assets eines Unternehmens vollständig zu kaufen oder nur bestimmte Teile davon. Was sich im Privatbesitz von Gesellschaftern des Unternehmens befindet, aber betrieblich genutzt wird, kann dabei nicht übertragen werden. Mit der Übertragung der Wirtschaftsgüter kann auch ein Betriebsübergang erfolgen. Der Käufer übernimmt gleichzeitig bestehende Arbeitsverhältnisse. Am Ende eines vollständigen Asset-Deals hat der Käufer alle Wirtschaftsgüter des Unternehmens inne, während auf der anderen Seite nur noch die Gesellschaft als „leere Hülle“ besteht.
- Beim Share Deal werden nicht die Wirtschaftsgüter veräußert, sondern der Käufer erwirbt Eigentumsanteile am Unternehmen und vollzieht so die ganze oder teilweise Übernahme. Es kann sich beispielsweise um Aktien, GmbH-Anteile oder Gesellschaftsanteile einer Personengesellschaft handeln. Der Käufer wird somit zum Gesellschafter und hat entsprechende Rechte und Pflichten, was auch in diesem Fall die Arbeitsverhältnisse inkludiert. Übertragen werden hier aber Eigentumsrechte an der Gesamtheit des Unternehmens und nicht dessen konkrete Bestandteile.
Asset Deal oder Share Deal – Was ist vorteilhafter?
Natürlich stellt sich für Käufer und Verkäufer die Frage, welche Abwicklungsform beim Unternehmenskauf die vorteilhaftere ist. Pauschal lässt sich das selbstverständlich nicht beantworten, denn Vor- und Nachteile können beide Varianten haben, weshalb viele Faktoren einbezogen werden müssen.
Für Verkäufer ist der Share Deal häufig die bevorzugte Variante. Im Hinblick auf den Gewinn aus dem Unternehmensverkauf ist der Share Deal nämlich steuerlich meist vorteilhafter. Zudem fallen die Abwicklung und die Vertragsgestaltung in der Regel weniger aufwändig aus. Beim Asset Deal muss schließlich jeder betroffene Vermögenswert im Kaufvertrag klar bestimmbar gelistet werden. Zudem muss für jedes Asset ein Verkaufswert ermittelt werden. Insbesondere bei immateriellen Werten, wie Patenten oder Markennamen, kann das sehr schwierig sein. Diese Problematik betrifft vor allem auch den vergleichsweise schnelllebigen IT-Bereich.
Die Komplexität beim Asset Deal kann auch für Käufer ein Argument für einen Share Deal sein. Allerdings kann der Assets Deal allerdings unter Umständen dennoch die bessere Wahl sein. Vornehmlich bei wirtschaftlich instabilen Unternehmen kann ein Share Deal für Käufer risikobehaftet sein. Anders als beim Asset Deal wird der Käufer nämlich zum Gesellschafter und übernimmt so auch die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (beispielsweise für Steuerschulden).
Zudem besteht beim Asset Deal die Möglichkeit, Kaufgegenstände einzeln zu wählen und zu bewerten. Prinzipiell hat der Käufer so auch die Möglichkeit, Gegenstände, die für ihn keinen Wert haben, vom Deal auszuschließen.
Welche Kaufabwicklung letztlich vorteilhafter ist, bedarf immer einer genauen Einzelfallprüfung und lässt sich innerhalb einer professionellen Beratungssituation im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung, wie zum Beispiel bei digatus, am besten abschätzen.
Risiken minimieren durch M&A Beratung
Ein Unternehmenskauf ist ein komplexer Vorgang, der auch eine Menge Stolpersteine beinhalten und zum Misserfolg werden kann. Insbesondere, wenn es an professioneller Begleitung fehlt, liegt die Fehlerquote erfahrungsgemäß hoch. Oft sind es sehr feine Unterschiede, die am Ende über Erfolg und Misserfolg entscheiden und die eine geschulte Einschätzung und Herangehensweise erfordern.
Wirtschaftliche, juristische, finanzielle und sogar emotionale Fallstricke erschweren den Weg zum Unternehmenskauf. Eine professionelle M&A Beratung kann helfen, sie zu vermeiden. Das liegt zum einen am speziellen Knowhow. Auch für erfahrene Unternehmer gehört ein Unternehmenskauf in der Regel nicht zum Tagesgeschäft. Für Existenzgründer kann er sogar völliges Neuland sein. Das Risiko, unbedachte Fehler zu machen und vielleicht übervorteilt zu werden, ist entsprechend hoch. Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende emotionale Komponente. Käufer und Verkäufer verfolgen bei weitem nicht immer die gleichen Interessen und Ziele. Externe Beratung sorgt dann für eine neutrale, unvoreingenommene Perspektive auf den Kaufprozess im Interesse des Mandanten. Die objektive Einschätzung stärkt dessen Verhandlungsposition. Ein gutes Beratungsunternehmen verfügt zudem über das Expertenwissen und die Erfahrung, um die Transaktion zu vereinfachen und zu optimieren.
Eine M&A Beratung kann beim Unternehmenskauf in alle Prozessbestandteile miteinbezogen sein. Das beginnt bereits bei der Sondierung der eigenen Unternehmensziele und zieht sich bis zur Unternehmensanpassung nach dem Kaufvollzug. Insbesondere bei der juristischen Ausgestaltung des Kaufs, bei der Preiskalkulation und bei der Bewertung möglicher Risiken macht sich eine fachlich qualifizierte M&A Beratung, wie die von digatus, in der Regel sehr bezahlt.
Unternehmenskauf: Sonderfall IT-Bereich
Der vergleichsweise schnelllebige IT-Bereich nimmt in gewisser Weise eine Sonderstellung ein, wenn es um Unternehmenskäufe geht. Das liegt vor allem daran, dass sich die Ermittlung eines realistischen Kaufpreises oft schwer gestaltet und die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer dabei stark auseinander gehen können.
Werte sind im IT-Bereich besonders oft immaterieller Natur und entsprechend schwer bestimmbar.
Und speziell bei kleinen und mittelständischen Softwarehäusern hängt der Unternehmenserfolg – und damit zu einem gewissen Teil auch der Unternehmenswert – oft stark am Inhaber. Für den Käufer ist aber der Wert interessant, der noch besteht, wenn sich dieser Faktor durch den Kauf ändert. Unternehmensorganisation, Geschäftsmodell, Fachkräfte und Kundenstamm können hier wichtiger sein als bisherige Bilanzen. Bei der Wertermittlung muss das unbedingt bedacht werden.
Hierbei kann die Wahl der richtigen Beraterfirma entscheidend sein. Branchenfremde Berater neigen oft dazu, IT-Unternehmen so zu betrachten wie andere Unternehmen auch und dieselben Wertermittlungsverfahren anzuwenden. Aber es handelt sich nun mal um einen sehr spezifischen Markt, für den betriebswirtschaftliche Kenntnisse allein nicht ausreichen. Hier sind in der Regel branchenaffine Marktkenntnisse gefragt.